Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät - DDR-Korpus

Rentenbescheid (Zwickau 1975)

 

 

FDGB-Kreisvorstand mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmZwickau den 26.5.75




Verwaltung der Sozialversicherung

Herrn/Frau
Lucie Schneider
Auerbach
Lange Str. 12

Rentenbescheid




Die Verwaltung der Sozialversicherung hat Ihren Rentenantrag geprüft und Ihren Anspruch auf Alters -Rente ab 1.8.75 anerkannt
Ihre Rente beträgt monatlich 230,- M
Die Berechnung Ihrer Rente und die Nachzahlung sind aus der Rückseite zu ersehen.

Die monatliche Rente wird Ihnen in der Rentenzahlstelle......838.....ausgezahlt.


Anlagen: 1 Erfassungsbogen
mmmmmf1 Ermittlungsbogen mmmmmmmmmmm.................Klinger............................
mmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmmKreisdirektor


Zur Beachtung!

Sollten Sie gegen diesen Bescheid Einwände haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Bescheides schriftlich oder mündlich zu Protokoll Einspruch bei der Kreisbeschwerdekommission für Sozialversicherung des FDGB Kreisvorstandes einreichen. Alle Unterlagen, die zur Klärung des Einspruches dienen, sind beizufügen.

Änderungen in den Familienverhältnissen (Geburt, Tod, Wiederverheiratung, Heirat einer Waise bzw. eines Familienangehörigen, für den Kinderzuschlag gewährt wird usw.) oder Wohnungswechsel sind sofort der für Ihre Betreuung zuständigen Verwaltung der Sozialversicherung unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen mitzuteilen.

Empfänger von Invaliden- oder Altersrente sind von der SV-Beitragspflicht befreit. Die Bescheide dieser Rentenarten sind deshalb, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht, im Lohnbüro des Betriebes vorzulegen.

Wenn eine Rente wegen Invalidität gezahlt wird, ist bei einer Arbeitsaufnahme die Höhe des monatlichen Arbeitsverdienstes der Verwaltung der Sozialversicherung mitzuteilen. Sobald eine Erhöhung des Arbeitsverdienstes eintritt und dadurch das Lohndrittel überschritten wird, ist darüber ebenfalls die Verwaltung der Sozialversicherung sofort zu benachrichtigen. Eine Mitteilung über Arbeitsaufnahme und Verdiensthöhe entfällt nach Erreichen des Rentenalters.

Bei Bergmannsrenten wegen Berufsunfähigkeit ist eine Mitteilung an die Verwaltung der Sozialversicherung notwendig, wenn eine im wesentlichen gleichartige und wirtschaftlich gleichwertige bergmännische Tätigkeit wieder aufgenommen wird.

Bei allen Zuschriften bitten wir die Nummer der Zahlstelle und Renten-Nummer anzugeben.

(Ruth Reiher (Hg.) (1995): Mit sozialistischen und anderen Grüßen. Porträt einer untergegangenen Republik in Alltagstexten. Berlin, S. 282. – Namen wurden geändert.)