Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät - Institut für deutsche Sprache und Linguistik

Praxisorientierung und Praktikum


Informationen für Studierende des BA Germanistische Linguistik und BA Historische Linguistik

 

Zum fachlichen Wahlpflichtbereich der Studiengänge BA Germanistische Linguistik und BA Historische Linguistik gehört im Kernfach ein Praxisanteil im Umfang von 10 Studienpunkten. Sie entscheiden sich für eines der beiden Module „Praxisorientierung“ oder „Praktikum“. Es wird empfohlen, das gewählte Modul ab dem 3. Semester zu beginnen.

 


Modul Praxisorientierung

Dieses Modul setzt sich aus Lehrveranstaltungen mit einem Praxisbezug zusammen. Es müssen 10 LP in folgenden Veranstaltungsformaten nachgewiesen werden:

  • Angebote, die im Modul „Praxisorientierung“ Ihres Studienganges in AGNES ausgewiesen sind.
  • Tutorien bzw. Projekt- und Q-Tutorien des Instituts für deutsche Sprache und Linguistik
  • Nach Rücksprache ist die Anerkennung anderer Lehrveranstaltungen möglich, wenn diese einen klaren Praxisbezug aufweisen und keine vergleichbaren Lehrveranstaltungen am Institut für deutsche Sprache und Linguistik angeboten werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall die Praxisbeauftragte bzw. buchen Sie einen Termin in der Studienfachberatung.

Von den jeweiligen Dozierenden unterschriebene Arbeitsnachweise für praxisorientierte Lehrveranstaltungen reichen Sie direkt im für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsbüro ein.

 


Modul Praktikum

Dieses Modul setzt sich aus einem Praktikum und einer Lehrveranstaltung mit Praxisbezug zusammen. Das Praktikum umfasst 7 LP, für die Lehrveranstaltung müssen 3 LP nachgewiesen werden.

 

Informationen zu den Studienordnungen von 2014:

Praxiskolloquium

Das in den Studienordnungen von 2014 vorgesehene Praxiskolloquium entfällt ab WS 2018/19 und wird durch eine praxisorientierte Lehrveranstaltung oder ein Tutorium bzw. ein Projekt- oder Q-Tutorium des Instituts für deutsche Sprache und Linguistik ersetzt.
Der Praktikumsbericht entfällt ab dem WS 2018/19.
Studierende, die das Praktikum vor dem WS 2018/19 begonnen haben, das Modul jedoch noch nicht abgeschlossen haben, wenden sich bitte bei Fragen an die Praxisbeauftragte.

 

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu Anmeldung, Dauer, Durchführung und Anerkennung von Praktika:

  • Das Praktikum hat einen Umfang von mindestens 210 Stunden und muss in einem einschlägigen Berufsfeld bei einem privatwirtschaftlichen oder öffentlichen Arbeitgeber (d. h. nicht bei Privatpersonen) absolviert werden.
  • Als „einschlägig“ gelten Berufsfelder für Geistes- und Sozialwissenschaften, wie sie die Broschüre im Überblick (aber nicht abschließend!) darstellt.
  • Für alle Praktika gilt: Lassen Sie sich bitte durch die Anmeldung des Praktikums vor Beginn Ihrer Tätigkeit von der Praxisbeauftragten die Einschlägigkeit des Berufsfeldes und damit die spätere Anerkennung bestätigen.
     
Nachweis des Praktikums

Für das Praktikum werden 7 Studienpunkte vergeben. Der Nachweis erfolgt durch ein gesondertes Formular.

  • Schritt 1: Füllen Sie bitte den Abschnitt 1 „Anmeldung zum Praktikum“ aus und legen Sie diese der Praxisbeauftragten zur Unterschrift vor.
  • Schritt 2: Auf dem Formular bestätigt der Praktikumsgeber nach Ende des Praktikums in Abschnitt 2 Dauer und Stundenzahl Ihrer Tätigkeit.
  • Schritt 3: Die Praktikumsbeauftragte bestätigt die Anrechnung der Leistung bei Wiedervorlage des Formulars in Abschnitt 3. Das Praktikum ist damit anerkannt.
  • Schritt 4: Reichen Sie abschließend das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Dokument in dem für Sie zuständigen Prüfungsbüro ein. Wir empfehlen, eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen anzufertigen.

Eine Aufteilung auf mehrere praktische Tätigkeiten oder Teilzeitpraktika ist möglich. In diesem Fall muss für jedes Teilpraktikum ein gesondertes Formular angelegt werden.

Die Praktikumsleistung kann auch im Ausland erbracht werden.

Die Anerkennung einer Werkstudententätigkeit oder einer anderen nebenberuflich ausgeübten praktischen Tätigkeit als Praktikum ist nach Absprache möglich; dazu zählt auch die Tätigkeit als Studentische Hilfskraft an einer Universität oder in Forschungseinrichtungen (z. B. BBAW). Kontaktieren Sie in diesem Fall die Praxisbeauftragte bzw. buchen Sie einen Termin in der Studienfachberatung.
 



Weiterführende Links:
  • Modulbeschreibung Praktikum BA Germanistische Linguistik: Modul 15: Praktikum (1. Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Germanistische Linguistik, AMB Nr. 60/2018)
  • Modulbeschreibung Praktikum BA Historische Linguistik: Modul 18: Praktikum (2. Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Historische Linguistik, AMB Nr. 61/2018)

Vordrucke / Formulare:


Kontakt:

Die Praxisbeauftragte des Instituts für deutsche Sprache und Linguistik beantwortet gern Ihre Fragen:

Dr. Eva Schlachter

Geschäftsführende Mitarbeiterin
Studienfachberaterin (BA Germanistische Linguistik / MA Linguistik)
Praxisbeauftragte (BA Germanistische Linguistik / BA Historische Linguistik)
Büro: Dorotheenstraße 24, Raum 3.314, 10117 Berlin
Post: Unter den Linden 6, 10099 Berlin
Telefon: 030/2093-9767
Mail: eva.schlachter@hu-berlin.de
Termine unter: https://hu.berlin/47456